Laut der Coronavirus-Einreisebestimmung vom 01. August 2021 müssen alle, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, vorab ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Gebiet die Einreise stattfindet.
Einreisende, die aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch Institutes.
Des Weiteren sind Reisegäste, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, dazu verpflichtet, sich umgehend nach der Einreise in Quarantäne zu begeben.
Die grundsätzliche Quarantänezeit aus einem Hochrisikogebiet beträgt 10 Tage. Die häusliche Quarantäne kann ab dem 1. Tag mit Impf- oder Genesenennachweis verkürzt werden. Ab dem 5. Tag ist eine Verkürzung mit negativem Testnachweis möglich. In allen Fällen müssen die Nachweise über das Einreiseportal der Bundesrepublik eingereicht werden.
Sollten Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen, ist eine vierzehntägige Quarantäne verpflichtend, die nicht vorzeitig beendet werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass nach der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug gilt.
Bei Einreise aus allen anderen Gebieten müssen Sie sich nicht in Quarantäne begeben.
Alle Details zur Corona-Einreiseverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Weiterführende Informationen zu Ihrer Rückkehr finden Sie auf unserer Corona-Infoseite.