Seit dem 30.03.2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Einreise aus einem Risikogebiet stattfindet. Zudem darf der Test grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein.
Um Ihnen die Planungen zu vereinfachen, haben wir für Sie eine Übersicht aller Covid-19 Testzentren erstellt, die sich direkt am Flughafen befinden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das Testangebot im Ausland und vereinbaren ggf. vorab einen Termin.
Die Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.