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Corona-Infos: Einreise NRW/Rückkehr

Testpflicht und Quarantäne-Regeln für Deutschland

Seit dem 01.06.2022 und zunächst bis zum 31.08.2022 gilt in Deutschland eine geänderte Corona-Einreiseverordnung. Fluggäste benötigen bei der Einreise nach Deutschland vorerst keine 3G-Nachweise für Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr.

Für Einreisende aus Ländern, in denen neue Varianten des Corona-Virus kursieren, bleiben die Einreiseregeln jedoch bestehen. Welche Länder die Bundesregierung als Virusvariantengebiet einstuft, entnehmen Sie der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI).

Antworten auf die wichtigsten Fragen für Reisende finden Sie außerdem auf der Homepage der Bunderegierung.

Anmeldepflicht

Wenn Sie sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, bevor Sie nach Deutschland einreisen. Dies kann frühestens drei Tage vor der Einreise geschehen. 

Auf der Internetseite www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Fluggesellschaft wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Das Formular finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Gesundheit.

Nach Aufenthalt in Ländern, die nicht als Virusvariantengebiet eingestuft sind, muss keine digitale Einreiseanmeldung vorgelegt werden.

Quarantänepflicht

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

Nach Aufenthalt in Ländern, die nich als Virusvariantengebiet eingestuft sind, entfällt die Quarantänepflicht.

Risikogebiete

Risikogebiete werden seit dem 01.06.2022 nur noch in einer Kategorie, den Virusvariantengebietenausgewiesen. Die Einstufung und Veröffentlichung der Virusvarienatengebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Corona-Tests, die vor der Einreise erstellt werden, müssen die durch das RKI unter www.rki.de/covid-19-tests aufgeführten Kriterien erfüllen.

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