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Betriebszeiten

Flugbetriebszeiten und Verspätungsregelung

Betriebszeiten

Reguläre Betriebszeit: Landungen 06:00 – 23:00 Uhr (Ortszeit) und Starts 06:00 – 22:00 Uhr (Ortszeit)

Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr, deren planmäßige Landung gemäß Flugplan bis 23:00 Uhr Ortszeit am Dortmund Airport vorgesehen ist, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Flughafen noch bis 23:30 Uhr (Ortszeit) landen. Flugzeuge im flugplanmäßigen Verkehr, deren planmäßiger Start gemäß Flugplan bis 22:00 Uhr Ortszeit am Dortmund Airport vorgesehen ist, dürfen nach vorheriger Genehmigung durch den Flughafen noch bis 22:30 Uhr (Ortszeit) starten.

Es dürfen nur Flugzeuge für einen verspäteten Start bzw. Landung zugelassen werden, die aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste (für Landungen) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. in neueren Regelungen, die die Bonusliste ablösen, enthalten sind.

Die Genehmigung des Flughafens darf nur erteilt werden, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt.

In der Zeit von 22:00 – 23:00 Uhr (Ortszeit) dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 4 Landungen pro Tag durchgeführt werden. Sofern die Zahl von 16 Verspätungen in einem Monat überschritten werden sollte, dürfen weitere Spätlandungen in dem betreffenden Monat nur noch mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht zugelassen werden.

Flüge außerhalb der Betriebszeiten

Am Dortmund Airport finden regelmäßig Polizei- und Ambulanzflüge statt. Diese werden auch außerhalb der regulären Betriebszeit (06:00 – 23:00 Uhr) durchgeführt.

Die Polizeifliegerstaffel NRW setzt ihre Hubschrauber unter anderem bei der Suche nach Vermissten, der Fahndung nach Bankräubern oder der Aufklärung von Umweltdelikten ein. Ausgestattet mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterstützen die Piloten die Polizeibeamtinnen und -beamten am Boden. Die NRW-Fliegerstaffel ist an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund stationiert. Im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft an 365 Tagen im Jahr fliegt sie, verteilt auf beide Standorte, durchschnittlich über 2.000 Einsätze pro Jahr. Nähere Infos zur Polizeifliegerstaffel NRW finden Sie unter polizei.nrw/artikel/polizeifliegerstaffel

Die Ambulanzflüge werden von verschiedenen Anbietern durchgeführt und unterliegen einer besonderen Dringlichkeit. Es handelt sich beispielsweise um Kranken- oder Organtransporte.

Entwicklung des Verfahrens zur Betriebszeitenverlängerung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit dem Urteil vom 26.01.2022 die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 und somit die verlängerten Flugbetriebszeiten des Dortmund Airport für rechtswidrig erklärt. Auslöser des Verfahrens war die Klageerhebung der Stadt Unna und fünf weiterer Privatpersonen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der festgestellte Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr besteht, jedoch die Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen wurden.

Die gültige Betriebszeitengenehmigung wurde damit nicht unmittelbar aufgehoben. Darüber hinaus besteht für den Dortmunder Flughafen die Möglichkeit die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren zu korrigieren.

Eine Revision gegen das Urteil wurde durch das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision besteht aber die Möglichkeit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Aktueller Sachstand

  • Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Flughafen Dortmund GmbH am 18.07.2022 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.
  • Um die Abwägungsmängel zu beheben, hat die Flughafen Dortmund GmbH am 30.09.2022 den Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Erweiterung der Flugbetriebszeiten bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
    Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster können Sie den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens einsehen: www.bezreg-muenster.de