Flughäfen sind Teil der Infrastruktur eines Landes – genau wie Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen. Der Flughafen Dortmund als eine für NRW wichtige Verkehrsinfrastruktur muss bedarfsgerecht gesichert und weiterentwickelt werden. Dies umfasst vor allem die Anpassung der Betriebszeit von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr für startende Flugzeuge und von 06:00 bis 23:00 Uhr für landende Maschinen mit einer Verspätungsregelung von 30 Minuten sowie die Verlängerung der Start- und Landebahn.
Dass die Funktion eines Verkehrsflughafens im Hinblick auf die Entwicklungen am Luftverkehrsmarkt Änderungen unterliegt, ergibt sich jedoch nicht nur aus steigenden Fluggastzahlen und geänderten Anforderungen an die heute eingesetzten Flugzeuge. Flughäfen entwickeln sich neben der Funktion als intermodaler Verkehrsknotenpunkt immer mehr zu multifunktionalen Infrastrukturstandorten. Diese Veränderungen können wiederum Rückwirkungen auf die Anforderungen an die baulichen Anlagen eines Flughafens haben.