Wer den Verkehrsflughafen Dortmund mit Luftfahrzeugen, Fahrzeugen und Geräten benutzt, ihn betritt oder befährt, ist den Vorschriften der Flughafenbenutzungs- sowie Hausordnung und den zur Durchführung ergehenden Weisungen des Halters des Verkehrsflughafens (Flughafen Dortmund GmbH) unterworfen.
Die aktuelle Flughafenbenutzungsordnung sowie die Hausordnung des Dortmunder Flughafens können Sie hier als PDF einsehen oder herunterladen: