Seitenanfang
Service-Bereich
Service-Menü
Hauptinhaltsbereich

Fluglärmmessung

Messstellen und Ergebnisse

In §19a LuftVG ist festgelegt, dass der Flughafenbetreiber „Anlagen zur fortlaufend registrierenden Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche einzurichten und zu betreiben“ hat.

Der Dortmund Airport betreibt in der Umgebung des Flughafens insgesamt drei stationäre Fluglärmmessanlagen. Diese befinden sich in Unna-Massen (Siegfriedstraße) MP02 und Dortmund-Aplerbeck (Schleefstraße) MP04, jeweils unterhalb der Anfluggrundlinie, sowie seitlich des Flughafens in Dortmund-Wickede (Langschedestraße) MP03.

Wir benötigen Ihre Zustimmung für das Laden von Google Maps.

Um Ihnen Karteninhalte auf unserer Webseite darstellen zu können, haben wir Komponenten von Google Maps integriert. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Service, um diese Karte anzusehen.

Sämtliche Lärmmessungen am Flughafen Dortmund entsprechen den Anforderungen der  DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Fluggeräuschen“, die Messanlagen erfüllen die höchsten elektroakustischen Leistungsanforderungen, werden regelmäßig überprüft, kalibriert und extern geeicht.

Die Lärmpegelwerte der Fluglärmereignisse werden von den Messstellen im Sekundentakt aufgezeichnet und der sie jeweils verursachenden Flugbewegung zugeordnet. Erst nach abschließender manueller Prüfung und Korrelation jedes einzelnen Fluglärmereignisses werden die akustischen Größen wie z. B. der Dauerschallpegel berechnet und für Auswertungen herangezogen.

Maßstab für die Beurteilung von Lärmbelastungen sind die allgemein anerkannten Kenngrößen: der Einzelschallpegel LASmax und der äquivalente Dauerschallpegel LAeq, jeweils ausgedrückt in dB(A).

Der äquivalente Dauerschallpegel wird nochmals unterteilt in einen Wert für den Tag LAeqTag (06:00-22:00 Uhr) und einen für die Nacht LAeqNacht (22:00 bis 06:00 Uhr). Bei der Berechnung des Dauerschallpegels werden alle in einem bestimmten Beurteilungszeitraum gemessenen Lärmpegel auf ein konstantes vergleichbares Dauergeräusch umgerechnet, wobei die Stärke (Höhe und Häufigkeit) sowie die Dauer wegen der logarithmischen Berechnungsformel überproportional berück-sichtigt werden.

Steigt der Schallpegel um 10 dB(A) an, so bedeutet dies eine Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke, verdoppelt man hingegen z.B. die Anzahl der Flugbewegungen, ist die Lärmbelastung jedoch nicht auch gleich doppelt so hoch. Der Schallpegel erhöht sich in diesem Fall nur um 3 dB(A).

Das Fluglärmgesetz schreibt mit dem sogenannten NAT-Kriterium für die Nachtschutzzone auch die Erfassung des maximalen Schalldruckpegels eines Lärmereignisses (Vorbei- oder Überflug) LASmax vor. Im Gegensatz zum Dauerschallpegel, der eine berechnete Größe (Mittelungswert) darstellt, wird der Maximalpegel tatsächlich gemessen.

Die Ergebnisse dieser Lärmmessungen werden zweimal jährlich in der Fluglärmkommission, in der auch Vertreter der Kommunen sind, sowie hier im Internet monatlich auch als Download zur Verfügung gestellt.

Monatliche Fluglärmberichte / Niederschriften der Fluglärmkommissionssitzungen

Niederschriften Fluglärmkommissionssitzung 2024