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Rahmenbedingungen

Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung

Der Dortmund Airport setzt sich für geeignete politische Rahmenbedingungen ein um eine leistungsfähige, nachhaltige und bedarfsgerechte Entwicklung des Luftverkehrs zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines nationalen Luftverkehrs-konzeptes. Die Politik soll für Erweiterungsvorhaben eintreten, wo sie tatsächlich nötig sind. Gleichzeitig darf der Bestand einzelner Standorte nicht vorschnell in Frage gestellt werden. Der Wirtschaftsstandort Deutschland profitiert von einem Flughafensystem, in dem sich dezentrale Flughäfen und Drehkreuze sinnvoll ergänzen.

Vor diesem Hintergrund muss der Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW der tatsächlichen Bedeutung des Dortmunder Flughafens gerecht werden. Die bisher vorgenommene Kategorisierung in landesbedeutsame Flughäfen zwischen 21 Millionen und weniger als einer Million Passagiere (Düsseldorf, Köln/Bonn und Münster/Osnabrück) sowie regionalbedeutsame Airports (Dortmund, Paderborn und Weeze) würde dazu führen, dass der Dortmund Airport nur in Abhängigkeit der landesbedeutsamen Flughäfen an technische und verkehrliche Änderungen angepasst werden kann. Darüber hinaus muss das EU-Beihilferecht marktgerecht und realitätsnah ausgestaltet werden. Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand für Infrastrukturvorhaben und Sicherheitseinrichtungen an bedarfsgerecht und wettbewerbskonform entwickelten Flughäfen müssen auch weiterhin möglich sein.

Bei der Gesetzgebung zum Fluglärmschutz müssen die Vorleistungen der Branche berücksichtigt werden. Nur durch die Zusammenarbeit von Flugsicherung, Airlines, Flughäfen und Fluglärmkommissionen kann eine wirkungsvolle Fluglärmentlastung der Bevölkerung erreicht werden. Die aktive Lärmminderung an der Quelle wird so gefördert. Darüber hinaus kann Fluglärmschutz durch nachhaltige Raumordnung und Siedlungssteuerung verbessert werden. So wird verhindert, dass weitere Lärmbetroffene geschaffen werden.