Am Dortmunder Flughafen dürfen Flugzeuge mit bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 100 t betrieben werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen:
- Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse über 9 t dürfen nur betrieben werden, wenn sie den Lärmschutzanforderungen des ICAO-Anhangs 16, Band I entsprechen.
- Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 75 t dürfen nur betrieben werden, wenn sie aufgrund ihrer besonderen lärmarmen Bauweise in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. in neueren Regelungen, die die Bonusliste ablösen, enthalten sind, oder nach ICAO Anhang 16, Kapitel 4 zertifiziert sind.
Darüber hinaus sind Hubschrauber bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 30 t und Selbststartende Motorsegler (nur mit Genehmigung) erlaubt.
Folgende Flugzeugtypen werden von den Fluggesellschaften, die den Dortmund Flughafen ansteuern, überwiegend eingesetzt: