Seitenanfang
Service-Bereich
Service-Menü
Hauptinhaltsbereich

Start- und Landebahn

Schwellenverlegung 

Der Dortmund Airport will seine Start- und Landebahn mit einer Länge von 2.000 Meter künftig zumindest in der Hauptbetriebsrichtung auch für Landungen voll ausnutzen können. Bisher stehen für Landungen 1.700 Meter der vorhandenen Bahn zur Verfügung. Grund sind die Landeschwellen, die in beiden Betriebsrichtungen um 300 Meter bahneinwärts versetzt liegen. Flugzeuge dürfen erst hinter den Landeschwellen aufsetzen. Der Dortmund Airport hat bei der zuständigen Bezirksregierung Münster daher einen Antrag für die Verlegung der Schwelle im Osten um 300 Meter nach außen an das Bahnende beantragt.

Aktueller Sachstand der Beantragung

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster können Sie den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens einsehen: www.bezreg-muenster.de

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur geplanten Schwellenverlegung. Sollten Sie eine Frage haben, die bisher noch nicht aufgenommen wurde, schreiben Sie uns gerne an dialog@dortmund-airport.de

Die Verlegung der Landeschwelle in der Hauptbetriebsrichtung sichert den ordnungsgemäßen Betrieb bei ungünstigen meteorologischen Bedingungen. Für einen Teil der in Dortmund regelmäßig verkehrenden und zugelassenen Flugzeuge muss bei ungünstigen Bedingungen mit Beschränkungen der Nutzlast bei der Landung gerechnet werden. Durch die Schwellenverlegung wird die Landestrecke länger und damit unabhängig von den meteorologischen Bedingungen. Dies erhöht die Planbarkeit der Flüge und sichert die Abwicklung des Flugplans unabhängig von jeweils aktuellen meteorologischen Bedingungen.

Die Verlegung der Landeschwelle kommt auch dem Einsatz der aktuell auf den Markt drängenden neuen Flugzeugmodelle der Airbus A320-Familie zugute, die gerade auf den für den Dortmund Airport typischen Destinationen eingesetzt werden. Die neo-Modelle sind sehr effizient. Hinsichtlich Sparsamkeit und Emissionen erreichen sie Werte, die deutlich unter denen der Flugzeugmodelle liegen, die sich zurzeit überwiegend im Einsatz befinden. 

Die flugbetriebsbedingte Lärmbelastung wird sich durch die Maßnahme nur unwesentlich verändern. Denn vorläufige Lärmberechnungen haben ergeben, dass die Schallveränderungen aufgrund der Schwellenverlegung deutlich unterhalb von 2dB (A) liegen werden. Dieser Wert wird im Fluglärmschutzgesetz als wesentliches Kriterium für die Wesentlichkeit von Lärmveränderungen geführt. Als Ausgangssituation zur Beurteilung der Lärmsituation wurde der zu erwartende Verkehr im Jahr 2030 herangezogen. 

Der Airbus A321-XLR hat ein maximales Abfluggewicht, das über dem in Dortmund maximal zulässigen Startgewicht von 100 t liegt und ist daher ausgeschlossen. Ein Antrag auf Erhöhung der Gewichtsbegrenzung wurde nicht gestellt.
Das maximale Abfluggewicht des Airbus A321-LR liegt unter 100 t. Allerdings hat dieses Flugzeugmodell ab Dortmund aufgrund der kurzen Startstrecke keine höhere Reichweite, als der A321 Neo.

Langstreckenflüge ab Dortmund sind aufgrund der kurzen Startstrecken der Piste, die sich im Übrigen mit der Schwellenverlegung nicht ändern, nicht möglich bzw. sinnvoll. 

Die Verlegung der östlichen Landeschwelle der Start- und Landebahn führt nicht zu einer Veränderung des Anflugwinkels der Flugzeuge von 3°. Das Anflugverfahren für die Landerichtung von Osten wird von der DFS angepasst, sodass Flugzeuge 300 Meter früher als bisher den Anflug einleiten werden. 

Die Entscheidung über das Verfahren trifft die zuständige Bezirksregierung. Nach Einschätzung des Dortmund Airport ist kein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Da die mit der Schwellenverlegung verbundenen geringfügigen baulichen Maßnahmen keine wesentliche Änderung des Verkehrsflughafens bedeuten. Belange Dritter werden abgesehen von einer unwesentlichen Veränderung der Lärmbelastung nicht berührt, insbesondere werden keine im Eigentum Dritter stehenden Flächen in Anspruch genommen.

Die Landeschwelle im Westen der Start- und Landebahn (06) konnte damals wie heute nicht an das Ende der Start- und Landebahn gesetzt werden. Grund dafür sind bzw. waren die vorhandenen Hindernisse (Hochleitungen, die mit einer Mindestflughöhe überflogen werden müssen. Im damaligen Antrag hat man die Position der Landeschwellen im Osten der Start- und Landebahn (24) ebenfalls auf 300 Meter bahneinwärts festgelegt, um eine Symmetrie herzustellen. Mit Blick auf das damalige eingesetzte ATR-Fluggerät war die Länge der Landebahn ausreichend.

Neue Technologien und Entwicklungen in der Flugzeugbranche stellen die Flughafenbetreiber vor veränderte Marktbedingungen, denen der Dortmund Airport mit einer Verlegung der Landeschwellen in der Hauptanflugrichtung gerecht werden kann.