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Drohnen und andere Flugobjekte

Was darf ich in der Nähe des Flughafens fliegen lassen?

Drohne dortmund airport
© shutterstock.de / Dmitry Kalinovsky

Sie planen eine Feier und möchten gerne Luftballons oder ein Feuerwerk starten lassen? Oder vielleicht soll Ihre neue Drohne einen Testflug absolvieren. Vorsicht, wenn dies innerhalb der Kontrollzone des Fluhafens stattfindet. Auch wenn Sie sich dessen wahrscheinlich gar nicht bewusst sind, stellt das unautorisierte Steigenlassen Ihres Flugobjekts einen Eingriff in den Flugverkehr dar, denn es kann unter Umständen gefährliche Störungen verursachen.

Damit Ihre Luftballons oder Drohnen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km rund um den Dortmund Airport sicher in den Himmel steigen, müssen Sie den Flug bei der Flugsicherung anmelden. Die DFS Aviation Services prüft Ihr Anliegen und erteilt gegebenenfalls eine sogenannte Flugverkehrskontrollfreigabe.

Lassen Sie Ihr Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem ohne Erlaubnis innerhalb der Flugverbotszone starten, ist dies illegal und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden.

Auf der Seite der DFS Aviation Services erfahren Sie, in welchen Fällen Sie eine Luftfahrtaktivität anmelden müssen und wie viel zeitlichen Vorlauf Sie einplanen sollten. Um Ihnen die Anmeldung zu vereinfachen, sind dort entsprechende Antragsformulare hinterlegt.

Für einen schnellen Check empfehlen wir allen Drohnenpiloten die App DRONIQ. Hier können Sie Ihre Drohne registrieren, Flüge planen und in Erfahrung bringen, wo Sie Ihre Drohne fliegen lassen dürfen, ohne gegen EU-Verordnungen zu verstoßen.

Wir wünschen einen sicheren Flug!