Bitte beachten Sie, dass jedes Gepäckstück mit einer Adresse versehen sein muss. Nicht gekennzeichnete Gepäckstücke dürfen nicht zur Beförderung angenommen werden.
Für die Mitnahme von Tieren, aber auch von Waffen, Messern und gefährlichen Stoffen (z. B. Munition, Feuerzeugbenzin, Batterien) gelten Sonderbestimmungen, über die die Fluggesellschaft informiert. Nicht erlaubte Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle auffallen, müssen vom Sicherheitspersonal entsorgt werden, falls seitens des Passagiers keine andere Möglichkeit der Unterbringung besteht.
Für weitere Fragen zu Gepäckbestimmungen wenden Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro/-veranstalter.