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Sicherheit

Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen

Bitte beachten Sie, dass jedes Gepäckstück mit einer Adresse versehen sein muss. Nicht gekennzeichnete Gepäckstücke dürfen nicht zur Beförderung angenommen werden.

Für die Mitnahme von Tieren, aber auch von Waffen, Messern und gefährlichen Stoffen (z. B. Munition, Feuerzeugbenzin, Batterien) gelten Sonderbestimmungen, über die die Fluggesellschaft informiert. Nicht erlaubte Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle auffallen, müssen vom Sicherheitspersonal entsorgt werden, falls seitens des Passagiers keine andere Möglichkeit der Unterbringung besteht.

Für weitere Fragen zu Gepäckbestimmungen wenden Sie sich bitte vor Antritt Ihrer Reise an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro/-veranstalter.

Beispiele für verbotene Gegenstände

Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden (z.B. Brecheisen, Bohrmaschine, Sägen) dürfen im Handgepäck nicht an Bord eines Flugzeugs genommen werden.

Messer und andere spitze bzw. scharfe Gegenstände (z. B. Teppichmesser, Scheren, Rasierklingen, Leatherman Multitool) dürfen grundsätzlich nicht im Handgepäck mit an Bord genommen werden.

Streichhölzer, Feuerzeuge (auch Benzinfeuerzeuge, z.B. Zippo) dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck mitgeführt werden. Benzinfeuerzeuge, können nach der Entnahme der Watte, in den Taschen der Bekleidung aufbewahrt werden.

Unter folgendem Link können Sie eine Liste aller verbotenen Gegenstände als PDF-Dokument einsehen und herunterladen. Diese Liste basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010.

Vorschriften für das Handgepäck

Seit dem 6. November 2006 regeln die EU-Sicherheitsvorschriften die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur geringe Flüssigkeitsmengen mit an Bord von Flugzeugen gebracht werden.

Beutel fluessigkeiten

1-Liter-Plastikbeutel

Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.

Zu den Flüssigkeiten werden gezählt: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z. B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

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Medikamente und Spezialnahrung

Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung.

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Duty-Free-Einkäufe

Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle am Flughafen oder bei einer Airline erworbenen Duty-Free-Einkäufe (auch Flüssigkeiten) als Handgepäck mitgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ware beim Kauf, zusammen mit dem Kaufbeleg, in einem speziellen Sicherheitsbeutel versiegelt werden muss.

Weitere Informationen zu den EU-Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei.