Gepäck, dessen Gewicht über die Freigepäckmenge hinausgeht, sowie Sonder- bzw. Sportgepäck können, zum Teil gegen ein zusätzliches Entgelt, aufgegeben werden, sofern ausreichend Stauraum im Flugzeug zur Verfügung steht. Zum Sperr- oder Sondergepäck zählen alle größeren Gepäckstücke, die nicht über die Gepäckförderanlage befördert werden können und gesondert abgefertigt werden müssen.
Dazu zählen unter anderem:
- Kinderartikel (Kinderwagen, Kindersitze, Kinderbetten etc.)
- Rollstühle
- Rucksäcke mit Riemen
- große Musikinstrumente
- Sportgeräte (Golfausrüstung, Fahrräder, Ski, Body- und Surfboards etc.)
- Tiere in Transportboxen
Die Akkus von E-Bikes und Pedelecs dürfen nicht transportiert werden.
Die Mitnahme von Kindersitzen, Kinderwagen oder Rollstühlen wird von vielen Fluggesellschaften meist kostenlos angeboten.
In allen Fällen sollte beachtet werden, dass Sondergepäckstücke in der Regel bereits bei der Buchung angemeldet werden müssen.