Auch wenn Sie als EU-Bürger innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen, empfehlen wir Ihnen dringend immer einen Personalausweis oder Reisepass bei sich zu führen, damit Sie Ihre Identität nachweisen können.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in ein Land benötigen! Darüber hinaus sollten Sie beachten, dass Führerscheine oder Bank- und Kreditkarten nicht als gültige Reisedokumente akzeptiert werden.
Dokumente für Kinder und Jugendliche
Auch Kinder benötigen bei Flugreisen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Unter Umständen ist sogar ein zusätzliches, von den Eltern, dem zweiten Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnetes (amtliches) Dokument erforderlich, das die Reise gestattet.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisedokuments ist abgelaufen?
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Vorausgesetzt, die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes ist bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig.
Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert.
Auch wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Grenzbehörden die Ausstellung von Ersatzpapieren ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn bekannt ist, dass der Zielstaat die Passersatzpapiere nicht anerkennt und bei Verwendung sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Eine Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen finden Sie auf der Website der Bundespolizei.