Der Dortmunder Flughafen unterliegt – wie andere öffentliche Orte in NRW – der Coronaschutzverordnung des Landes. Im gesamten Terminal bestehen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Die Besucherzahl ist gleichzeitig stark begrenzt, sodass Bringer und Abholer gebeten werden, vor dem Gebäude zu warten.
Um das Einhalten der Verhaltensregeln zu erleichtern, hat der Dortmund Airport zahlreiche Schutzmaßnahmen und Hilfestellungen umgesetzt. Hinweise zur Aufklärung befinden sich z. B. an den Eingängen, Aufkleber zur Einhaltung des Abstands auf dem Boden und Plexiglasscheiben zwischen Mitarbeitern und Passagieren an allen Kontaktstellen.
Das Sitzplatzangebot musste zur Wahrung des Abstands an den Gates reduziert werden. Dafür stehen zusätzliche Sitzplätze auf den Fluren vor den Gates zur Verfügung. Im gesamten Flughafengebäude findet eine Desinfektionsreinigung statt, d. h. eine desinfizierende Reinigung speziell im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Bitte berücksichtigen Sie zu jeder Zeit die Corona-Etikette!