Seit dem 2. April 2022 gilt im Terminal des Dortmund Airport keine Maskentragepflicht mehr. Grundlage hierfür ist die geänderte Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrheinwestfalen. Trotz des Wegfalls der Tragepflicht empfehlen wir als Betreiber der Infrastruktur unseren Besuchern und Passagieren, weiterhin eine Maske zu tragen. Insbesondere in den Bereichen, in denen Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden können. Dazu zählen vor allem der Check-In, die Fluggastkontrollstellen, die Gates sowie die Gepäckausgabe.
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