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Corona: Informationen für Reisende

Sicher reisen ab Dortmund Airport

Seit dem 2. April 2022 gilt im Terminal des Dortmund Airport keine Maskentragepflicht mehr. Grundlage hierfür ist die geänderte Corona- Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Trotz des Wegfalls der Tragepflicht empfehlen wir als Betreiber der Infrastruktur unseren Besuchern und Passagieren, weiterhin eine Maske zu tragen. Insbesondere in den Bereichen, in denen Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden können. 

Verhalten im Terminal

Corona verhalten terminal 4topics 1

Um sich selbst und andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen und keine Krankheitserreger zu verbreiten, bitten wir um Berücksichtigung der Infektionsschutzmaßnahmen. Insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Einhalten eines Abstands von mindestens 1,5 Metern werden empfohlen.

Ein- und Ausreisebestimmungen

Die coronabedingten Einreisebestimmungen der ab Dortmund angeflogenen Ziele sind weitestgehend aufgehoben. Dennoch kann sich die Lage jederzeit ändern. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Aktuelle Informationen zur Einreise nach Deutschland können Sie ebenfalls auf den Seiten des Auswärtigen Amts finden.

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