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Test- und Quarantäneregeln

So bereiten Sie Ihre Reiserückkehr vor

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Seitdem Mallorca Mitte März von der Liste der Risikogebiete genommen wurde, blüht die Hoffnung auf unbeschwertes Reisen auch außerhalb von Deutschland auf. Doch es gelten weiter Test- und Quarantänevorschriften. Damit die Reiserückkehr nicht zur bösen Überraschung wird, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regeln.

Testpflicht bei Flug-Einreisen nach Deutschland

Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen möchte, muss sich seit dem 30.03.2021 noch vor dem Abflug auf das Coronavirus testen lassen und der Fluggesellschaft ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Regelung gilt vorerst bis einschließlich 12.05.2021. Sie trifft auch dann zu, wenn der Abflughafen nicht in einem Risikogebiet liegt (wie z. B. Palma/Mallorca und Lissabon). Ausgenommen sind lediglich die Crews und Kinder unter 6 Jahren.

Kann vor Abflug kein negativer Test vorlegt werden, ist es der Airline laut Bundesgesundheitsministerium nicht gestattet, betreffende Passagiere zu befördern.

Wo kann ich mich testen lassen?

Der Coronatest kann bei allen zugelassenen Teststellen im Ausland vorgenommen werden. Der Zeitpunkt des Abstrichs darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland liegen. Die Kosten für einen solchen Test müssen Reisende grundsätzlich selbst tragen. Einige Reiseveranstalter und Fluggesellschaften bieten zusätzliche Informationen zu Teststellen in ihren Zielgebieten an oder führen selbst Tests durch. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter.

Erfahren Sie in unserer Übersicht der Testzentren, ob es direkt an Ihrem Abflughafen ein Testzentrum gibt und Sie sich vor dem Rückflug dort testen lassen können.

Was passiert, wenn mein Test positiv ist?

Sollte der Coronatest positiv ausfallen, kann der Rückflug nach Deutschland nicht angetreten werden. Die örtlichen Vorschriften zum Infektionsschutz bestimmen dann über das weitere Vorgehen. Reisende sollten damit rechnen, dass sie die Kosten für die Verlängerung ihres Aufenthalts tragen müssen. Wer sich dagegen absichern möchte, prüft die speziellen Angebote zum Corona-Reiseversicherungsschutz.

Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur neuen Testpflicht bei Flug-Einreisen veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.

Gelten trotzdem Quarantänevorschriften?

Ja! Bei der Rückkehr aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten (RKI-Liste) bleiben die digitale Einreiseanmeldung und die Quarantänevorschriften bestehen. Dabei bestimmt jedes Bundesland selbst über die Quarantäneregeln. In Nordrhein-Westfalen müssen sich Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, grundsätzlich 10 Tage absondern. Diese Pflicht besteht aber nicht, wenn höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise (bei Einreise über den See- oder Landweg) ein PCR-Test oder ein PoC-Schnelltest gemacht und negativ bestätigt wird.

Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss sich beim Gesundheitsamt melden und bis auf wenige Ausnahmen 14 Tage in Quarantäne bleiben. „Eine Verkürzung der Absonderungsdauer […] – insbesondere durch negative Testungen – findet nicht statt“, so die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen.

Einreisebestimmungen für das Zielland

Unabhängig von den Test- und Quarantänepflichten für Reiserückkehrer bestehen für jedes Reiseland weiterhin individuelle Einreisebestimmungen. Überprüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise die länderspezifischen Hinweise des Auswärtigen Amts.

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