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airberlin-Streichung: Umbuchung auf andere Flughäfen nicht notwendig

Wenn Sie eine Pauschalreise nach Mallorca ab März 2015 mit einem airberlin-Flug gebucht haben, müssen Sie sich nicht über die Umbuchung auf einen Alternativ-Flughafen ärgern. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Reise ab Dortmund anzutreten um von Ihrem Flughafen vor Ort mit kurzen Wegen und schneller Abfertigung zu profitieren. 

Wir empfehlen: Bestehen Sie gegenüber dem Reiseveranstalter auf den Abflugort Dortmund. Der Dortmund Airport steht bereits in Verhandlungen mit Airlines, um die entstandene Angebotslücke zu schließen. Wir werden schnellstmöglich dafür sorgen, dass Sie ihre Reise ab Dortmund antreten können. Sie möchten nur einen Flug buchen oder haben bereits einen airberlin-Flug ab Dortmund gebucht? Auch mit Germanwings und Ryanair sind Direktflüge nach Palma de Mallorca ab Dortmund möglich.

Mit der EU-Fluggastrechteverordnung  (EG 261/2004) sind Verbraucherrechte unter anderem bei Flugumbuchungen geregelt. Bucht eine Fluggesellschaft Reisende auf einen anderen Flieger um, als diese mit Ticketerwerb geplant hatten, spricht man von Nichtbeförderung. Ob die Umbuchung die Fluggesellschaft selbst oder aber durch den Reiseveranstalter erfolgt, spielt für die Definition der Nichtbeförderung keine Rolle. Von einem solchen Vorgehen betroffene Passagiere haben laut Fluggastrechteverordnung ein Recht auf Entschädigung.

Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten finden Sie unter http://europa.eu

Hintergrund: airberlin streicht ab März 2015 alle Flüge ab Dortmund. Die Streichung der Flüge begründete die Airline gegenüber dem Ruhrgebietsflughafen mit ihrem Umstrukturierungsprogramm und der damit verbundenen Stilllegung von Luftfahrzeugen. Die Maschine, mit der Dortmund bisher bedient wird, ist in Palma de Mallorca stationiert.