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Zollbestimmungen und Einfuhrgrenzen

Damit das Urlaubsmitbringsel kein Streitfall wird

Zollbestimmungen dortmund airport

Ein schönes Andenken und Mitbringsel gehören für viele Reisende zu einem gelungenen Urlaub dazu. Bevor jedoch exotische Produkte oder größere Mengen an Kaffee, Alkohol und Tabak ins Gepäck wandern, sollten die Aus- und Einfuhrbestimmungen von Start- und Zielort genau geprüft werden. Andernfalls kann selbst eine harmlos wirkende Muschelsammlung zu Unannehmlichkeiten bei der Zollkontrolle führen.

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

Reisen innerhalb der EU

Wer innerhalb der Europäischen Union reist, ist unkompliziert und so gut wie grenzenlos unterwegs. Ähnliches gilt für mitgebrachte Waren. Gewürze vom lokalen Markt, eine neue Sonnenbrille oder auch das Golfschläger-Set sind beim Zoll unproblematisch und abgabenfrei, sofern sie für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Doch Vorsicht: einige Produkte unterliegen besonderen Beschränkungen oder Besteuerungen.

Kaffee, Alkohol und Tabak

Äußerst beliebt beim Shoppen im Urlaub sind Kaffee, Alkohol und Tabak. Die Freigrenzen für die Einfuhr nach Deutschland sind deshalb genau festgelegt. Als privater Verbrauch gelten im Rahmen der EU-Zollkontrolle z. B. 10 l Spirituosen, 60 l Schaumwein und 110 l Bier. Bei Tabakwaren können 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak problemlos mitgebracht werden. Wer jetzt noch Platz im Koffer hat, kann bis zu 10 kg Kaffee einpacken.

Einreisen aus Nicht-EU-Staaten

Auch wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbringt, kann Souvenirs mit nach Hause bringen. Für die Einfuhr nach Deutschland gelten Beschränkungen hinsichtlich Artenschutz, Markenpiraterie, Arznei- und Lebensmittel (siehe Reisen innerhalb der EU) sowie spezifische Verordnungen z. B. zum Schutz von Kulturgütern und zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

Geschützte Tier- und Pflanzenarten

Exotische Tiere und Pflanzen stehen oftmals unter Artenschutz. Sie unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Darunter fallen auch die aus ihrem Fell oder Leder gefertigten Produkte wie z. B. Schuhe, Kleidung, Taschen, Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel. Ohne entsprechende Dokumente werden sie vom Zoll beschlagnahmt. Selbst die beliebten Muscheln vom Strand oder gar eine Handvoll Sand sollten an Ort und Stelle bleiben, da auch sie unter Arten- oder Naturschutz stehen könnten. Vor dem Kauf fraglicher Produkte gilt: Herkunft überprüfen und im Zweifelsfall darauf verzichten.

Gefälschte Markenprodukte

Die Designerhandtasche, das Markenparfüm und der Fanartikel zum Discountpreis – das mag im Urlaubsland verlockend klingen. Doch bergen solche Angebote auch hohe Risiken. Neben dem wirtschaftlichen Schaden verursachen minderwertige Fälschungen möglicherweise gesundheitliche Probleme durch giftige Farb- und Inhaltsstoffe. Auch hier heißt es also: Finger weg!

Lebensmittel

Gegen eine Flasche Olivenöl oder die Lieblingsnüsse aus der Ferne ist bei der Einreise nach Deutschland nichts einzuwenden. Schwieriger wird es bei Fleisch, Milch und Eiern, Pilzen, Kartoffeln und Kaviar. Für diese Produkte gelten aus seuchenrechtlichen Gründen spezielle Regelungen oder sogar Verbote.

Arzneimittel

Üblicherweise dürfen Arzneimittel nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf von ca. 3 Monaten entspricht. Davon ausgenommen sind gefälschte Arzneimittel oder besonders gefährliche Stoffe. Vorsicht heißt es auch bei Vitaminpräparaten und Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland. Sie können in Deutschland unter Umständen als Arzneimittel gelten und fallen damit unter das Arzneimittelgesetz.

Bei Flugreisen bleiben Waren für den persönlichen Bedarf, die aus einem Nicht-EU-Staat mitgebracht werden, nur bis zu einem Wert von 430 Euro abgaben- und steuerfrei. Ist der Neuerwerb umfangreicher, muss er beim Zoll angemeldet werden. Auf den Gesamtwert der Waren ist dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Strengere Grenzen gelten auch für die Einfuhr sogenannter Genussmittel wie Alkohol und Tabak. Die Freimengen liegen für Reisende (mindestens 17 Jahre alt) z. B. bei 1 l Spirituosen, 4 l nichtschäumende Weine und 16 l Bier. Bei Tabakwaren sind es 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.

Zoll informiert

Der Zoll bietet online detaillierte Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen rund um das Reisen. Auch unterwegs lassen sich Einfuhrbestimmungen und Freigrenzen einfach mit der App Zoll und Reise vom Bundesministerium für Finanzen abklären. Ein integrierter Abgabenrechner hilft bei der Bestimmung möglicher Zusatzkosten.

Informieren Sie sich vor dem Kauf fraglicher Produkte über ihre Herkunft sowie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen Ihrer Destination. Achten Sie auch auf die Sicherheitshinweise für Ihr Reisegepäck. Dann bleibt das Urlaubsandenken in guter Erinnerung.

Alle Angaben ohne Gewähr.