Auch wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbringt, kann Souvenirs mit nach Hause bringen. Für die Einfuhr nach Deutschland gelten Beschränkungen hinsichtlich Artenschutz, Markenpiraterie, Arznei- und Lebensmittel (siehe Reisen innerhalb der EU) sowie spezifische Verordnungen z. B. zum Schutz von Kulturgütern und zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Geschützte Tier- und Pflanzenarten
Exotische Tiere und Pflanzen stehen oftmals unter Artenschutz. Sie unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Darunter fallen auch die aus ihrem Fell oder Leder gefertigten Produkte wie z. B. Schuhe, Kleidung, Taschen, Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel. Ohne entsprechende Dokumente werden sie vom Zoll beschlagnahmt. Selbst die beliebten Muscheln vom Strand oder gar eine Handvoll Sand sollten an Ort und Stelle bleiben, da auch sie unter Arten- oder Naturschutz stehen könnten. Vor dem Kauf fraglicher Produkte gilt: Herkunft überprüfen und im Zweifelsfall darauf verzichten.
Gefälschte Markenprodukte
Die Designerhandtasche, das Markenparfüm und der Fanartikel zum Discountpreis – das mag im Urlaubsland verlockend klingen. Doch bergen solche Angebote auch hohe Risiken. Neben dem wirtschaftlichen Schaden verursachen minderwertige Fälschungen möglicherweise gesundheitliche Probleme durch giftige Farb- und Inhaltsstoffe. Auch hier heißt es also: Finger weg!
Lebensmittel
Gegen eine Flasche Olivenöl oder die Lieblingsnüsse aus der Ferne ist bei der Einreise nach Deutschland nichts einzuwenden. Schwieriger wird es bei Fleisch, Milch und Eiern, Pilzen, Kartoffeln und Kaviar. Für diese Produkte gelten aus seuchenrechtlichen Gründen spezielle Regelungen oder sogar Verbote.
Arzneimittel
Üblicherweise dürfen Arzneimittel nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf von ca. 3 Monaten entspricht. Davon ausgenommen sind gefälschte Arzneimittel oder besonders gefährliche Stoffe. Vorsicht heißt es auch bei Vitaminpräparaten und Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland. Sie können in Deutschland unter Umständen als Arzneimittel gelten und fallen damit unter das Arzneimittelgesetz.
Bei Flugreisen bleiben Waren für den persönlichen Bedarf, die aus einem Nicht-EU-Staat mitgebracht werden, nur bis zu einem Wert von 430 Euro abgaben- und steuerfrei. Ist der Neuerwerb umfangreicher, muss er beim Zoll angemeldet werden. Auf den Gesamtwert der Waren ist dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Strengere Grenzen gelten auch für die Einfuhr sogenannter Genussmittel wie Alkohol und Tabak. Die Freimengen liegen für Reisende (mindestens 17 Jahre alt) z. B. bei 1 l Spirituosen, 4 l nichtschäumende Weine und 16 l Bier. Bei Tabakwaren sind es 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak.