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Abschied vom Kinderreisepass

Was Eltern jetzt wissen müssen

Kinderreisepass dortmund airport
Flughafen Dortmund I © Hans Juergen Landes

Am 1. Januar 2024 ist ein wegweisendes Gesetz in Kraft getreten, das Eltern und Verwaltung gleichermaßen entlastet: Der Kinderreisepass wurde abgeschafft. Diese Maßnahme beendet den mühsamen jährlichen Antrags- und Verlängerungsprozess und bietet eine zeitgemäße Lösung für die Reisedokumentation von Kindern. Bestehende Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr verlängert werden. 

Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?

Kinderreisepässe, insbesondere die mit verlängerter Gültigkeit, werden international und innerhalb der EU zunehmend weniger akzeptiert. Diese Beschränkungen machen den Kinderreisepass unpraktisch. Ab sofort genügt für Ihr Kind ein Personalausweis, damit Sie mit ihm innerhalb der Europäischen Union, nach Norwegen, Island, Liechtenstein, in die Schweiz oder Türkei reisen dürfen. Für Reisen außerhalb der EU ist für Ihr Kind ein mehrjährig gültiger Reisepass erforderlich.

Zeitig handeln: Eigene Kontrolle ist entscheidend

Überprüfen Sie frühzeitig die Vollständigkeit und Gültigkeit der Reisedokumente. Vermerken Sie im Voraus die Ablaufdaten Ihrer Pässe und setzen Sie sich am besten Erinnerungstermine, um rechtzeitig neue Dokumente zu beantragen.

Reisedokumente – Vollmacht nicht vergessen

Reisen Kinder mit nur einem Elternteil oder in Begleitung anderer, ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig. Mehrsprachige Formulare bietet u.a. der ADAC an. Ebenfalls wichtig: Krankenkassenkarte, Impfpass, Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung, Flugticket und Unterkunftsunterlagen.

Mit allen gültigen Papieren steht einem entspannten Familienurlaub nichts mehr im Weg – außer vielleicht vergessener Sonnencreme oder Badehose, aber das lässt sich im Ausland ohne Behördengang leicht beheben.

Alle Infos und Kontakte zu den Themen Visum, Pass und Zoll haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammengestellt.