Der Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr hat sich als „hinreichend aussagekräftig, belastbar und tragfähig“ erwiesen: Das hat der 20. Senat des OVG Münster in seiner Entscheidung im Verfahren um die verlängerten Betriebszeiten am Dortmund Airport festgestellt. Obwohl an der Bedarfsprognose für späten Flugverkehr keine Zweifel bestehen, hat das OVG die Genehmigung für die Betriebszeitenverlängerung dennoch für rechtswidrig erklärt. Sie war dem Dortmunder Flughafen am 1. August 2018 von der Bezirksregierung Münster erteilt worden. Dagegen hatten die Stadt Unna sowie fünf Privatpersonen geklagt. Dabei wurde die Klage der Stadt Unna als unbegründet abgewiesen.
Lärmschutzbelange unzureichend
Wie das OVG in seiner Pressemitteilung zu seiner Entscheidung aus Januar 2022 ausführt, seien die Lärmschutzbelange „unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden.“ Dabei bemängeln die Richter, die Münsteraner Bezirksregierung habe Geräuschimmissionen unterhalb einer bestimmten Geringfügigkeitsschwelle nicht ausreichend gewichtet und die Festlegung der Schwelle nicht hinreichend begründet.
Mängel können beseitigt werden
„Es ist sehr bedauerlich, dass die Genehmigung aus dem Jahr 2018 einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten hat“, kommentiert Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber. Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung werde der Dortmunder Flughafen die Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine stabile und rechtskräftige Genehmigung für Spätflüge zu bekommen, sagt van Bebber.
Denn: In Gänze aufgehoben hat das OVG die zurzeit gültige Genehmigung der Münsteraner Bezirksregierung ausdrücklich nicht. Vielmehr weisen die Richter auf die Möglichkeit hin, dass die festgestellten Abwägungsmängel in einem „ergänzenden Verfahren“ korrigiert werden könnten. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann spätestens einen Monat nach Zustellung des Urteils Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Betriebszeiten entscheidend für Wettbewerb
Der Dortmund Airport zählte über viele Jahre zu den Flughäfen mit den striktesten Betriebszeiten. Dabei ist die Nutzung von Tagesrandstunden an allen internationalen Verkehrsflughäfen üblich. Die Stunde nach 22 Uhr ermöglicht den Airlines die Anbindung an große Drehkreuze wie etwa München sowie eine sinnvolle Umlaufplanung und Nutzung ihrer Maschinen. Was für die Wettbewerbsfähigkeit des Airports in einer hart umkämpften Luftverkehrsbranche von großer Bedeutung ist. Das zeigt sich vor allem in der Hauptreisezeit: Gerade in den verkehrsreichen Sommermonaten machen die Airlines Gebrauch von späteren Landezeiten.