Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmunder Flughafen die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen.
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