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Dortmund Airport führt Kurzarbeit ein

Geschäftsführung und Betriebsrat schließen Betriebsvereinbarung ab

Udo mager news

Geschäftsführung und Betriebsrat des Dortmund Airport haben sich auf die Einführung von Kurzarbeit rückwirkend zum 1. April 2020 verständigt. Die Kurzarbeit ist eine Reaktion auf die massiven Verkehrsrückgänge und Erlöseinbußen infolge der Corona-Pandemie und dient als Instrument, die Arbeitsplätze am Dortmund Airport in der Krisenzeit zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.

„Es entspricht dem Verständnis von sozialer Verantwortung und personeller Fürsorge in der Unternehmensgruppe DSW21, dass der Dortmund Airport zum regulären Kurzarbeitergeld differenziert Zuschüsse zahlt“, so Flughafen-Chef Udo Mager. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt damit in der Bandbreit zwischen 60 und 90 Prozent.

Der Umfang der Kurzarbeit ist abhängig vom Volumen des wegfallenden Arbeitsaufkommens und kann bis zu 100 Prozent betragen. Die Festlegung des Umfangs erfolgt individuell nach den jeweiligen Aufgabenstellungen und monatsweise. Insgesamt sind im April rund 70 Prozent der Beschäftigten am Dortmund Airport in unterschiedlichem Ausmaß von der Kurzarbeit betroffen.