Die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH bezieht zur Entscheidung der Bezirksregierung Münster über die Betriebszeitenerweiterung wie folgt Stellung:
Geschäftsführer Udo Mager: „Wir begrüßen, dass die Bezirksregierung Münster nunmehr entschieden hat, die Betriebszeiten des Dortmund Airport auszuweiten. Abweichend von unserem Antrag ist die Genehmigung leider hinter den aus Flughafensicht notwendigen Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben.“
- Ab sofort sind mit den neuen Verspätungsregelungen Landungen bis 23.30 Uhr und Starts bis 22:30 Uhr möglich.
- Vier planmäßige Landungen können nun täglich bis 23.00 Uhr stattfinden, planmäßige Starts weiterhin nur bis 22.00 Uhr.
- Hinzu kommt eine Kontingentierung auf 16 verspätete Starts und Landungen im Monat zwischen 22.00 Uhr und 23:30 Uhr.
Abweichend von der nun unmittelbar geltenden Betriebszeitengenehmigung hatte der Dortmunder Flughafen im Rahmen der Verspätungsregelung Starts bis 23.00 Uhr und nicht limitierte planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr sowie verspätete Landungen bis 23.30 Uhr beantragt.
Die bisherigen Betriebszeiten sahen planmäßige Flugbewegungen zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr sowie auf 20 Landungen im Monat begrenzte Verspätungen bis 23.00 Uhr vor.
„Wir bedauern die vorgenommene Modifizierung, werden aber die damit noch verbundenen Optionen nutzen, um dem aktuellen Bedarf der Airlines soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Da das OVG in seinem Urteil aus Dezember 2015 die ursprüngliche Genehmigung aus Mai 2014 für rechtswidrig erklärt hatte, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die damit vorübergehend erweiterten Betriebszeiten erneut und unverändert genehmigt würden. Deshalb hat der Dortmunder Flughafen im erweiterten Verfahren bereits von sich aus eine Anpassung vorgenommen. Dass die jetzt erteilte Betriebszeitengenehmigung noch hinter diesem reduzierten Antrag zurückbleibt, folgt offensichtlich den restriktiven Vorgaben der Urteilsbegründung zur Frage der Abwägung zwischen Lärmschutzbedürfnissen und Verkehrsinteressen.
Wir werden den Bescheid der Bezirksregierung voraussichtlich akzeptieren, weil er trotz weiter- hin bestehender Begrenzungen durch die Kontingentierung und die Festlegung der knappen Betriebszeiten zumindest die Chancen dafür bietet, Umlaufoptimierungen zu erreichen und Hubverbindungen zu gewährleisten.“