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Bezirksregierung Münster genehmigt längere Betriebszeiten am Dortmund Airport

Eingeschränkter Flugbetrieb zwischen 22 Uhr und 23:30 Uhr ab sofort möglich

Flughafen dortmund vorfeld flugzeuge wizzair ryanair

Die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH bezieht zur Entscheidung der Bezirksregierung Münster über die Betriebszeitenerweiterung wie folgt Stellung:

Geschäftsführer Udo Mager: „Wir begrüßen, dass die Bezirksregierung Münster nunmehr entschieden hat, die Betriebszeiten des Dortmund Airport auszuweiten. Abweichend von unserem Antrag ist die Genehmigung leider hinter den aus Flughafensicht notwendigen Betriebszeiten und Flugbewegungen zurückgeblieben.“

  • Ab sofort sind mit den neuen Verspätungsregelungen Landungen bis 23.30 Uhr und Starts bis 22:30 Uhr möglich.
  • Vier planmäßige Landungen können nun täglich bis 23.00 Uhr stattfinden, planmäßige Starts weiterhin nur bis 22.00 Uhr.
  • Hinzu kommt eine Kontingentierung auf 16 verspätete Starts und Landungen im Monat zwischen 22.00 Uhr und 23:30 Uhr.

Abweichend von der nun unmittelbar geltenden Betriebszeitengenehmigung hatte der Dortmunder Flughafen im Rahmen der Verspätungsregelung Starts bis 23.00 Uhr und nicht limitierte planmäßige Landungen bis 23.00 Uhr sowie verspätete Landungen bis 23.30 Uhr beantragt.

Die bisherigen Betriebszeiten sahen planmäßige Flugbewegungen zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr sowie auf 20 Landungen im Monat begrenzte Verspätungen bis 23.00 Uhr vor.

„Wir bedauern die vorgenommene Modifizierung, werden aber die damit noch verbundenen Optionen nutzen, um dem aktuellen Bedarf der Airlines soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Da das OVG in seinem Urteil aus Dezember 2015 die ursprüngliche Genehmigung aus Mai 2014 für rechtswidrig erklärt hatte, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die damit vorübergehend erweiterten Betriebszeiten erneut und unverändert genehmigt würden. Deshalb hat der Dortmunder Flughafen im erweiterten Verfahren bereits von sich aus eine Anpassung vorgenommen. Dass die jetzt erteilte Betriebszeitengenehmigung noch hinter diesem reduzierten Antrag zurückbleibt, folgt offensichtlich den restriktiven Vorgaben der Urteilsbegründung zur Frage der Abwägung zwischen Lärmschutzbedürfnissen und Verkehrsinteressen.

Wir werden den Bescheid der Bezirksregierung voraussichtlich akzeptieren, weil er trotz weiter- hin bestehender Begrenzungen durch die Kontingentierung und die Festlegung der knappen Betriebszeiten zumindest die Chancen dafür bietet, Umlaufoptimierungen zu erreichen und Hubverbindungen zu gewährleisten.“

Verfahrensablauf

Bereits Ende 2010 hatten der Rat der Stadt Dortmund und der Aufsichtsrat aufgrund der gestiegenen Nachfrage im Luftverkehr den Flughafen Dortmund aufgefordert, einen Antrag auf Betriebszeitenerweiterung zu stellen. Nachdem das OVG Münster mit Urteil vom 3. Dezember 2015 die Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 23. Mai 2014 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärte, hatte der Dortmunder Flughafen ein ergänzendes Verfahren zur Be- hebung der Mängel beantragt. Dafür sind der Bezirksregierung Münster sämtliche benötigten Gutachten und Analysen zur Verfügung gestellt worden. Die vom OVG in dem Urteil aus 2015 festgestellten Abwägungsdefizite wurden damit aus Flughafensicht ausgeräumt. Mit der nunmehr erteilten Genehmigung hat die Bezirksregierung Münster die Notwendigkeit der beantragten Betriebszeiten nur eingeschränkt bestätigt.

Wettbewerbssituation

Die mit sofortiger Wirkung geltenden veränderten Betriebszeiten sollen jetzt genutzt werden, um die Positionierung im Wettbewerb zu stärken und die Zukunftsfähigkeit des Dortmund Airport zu stabilisieren. Als zentraler Standortfaktor sind sie in Gesprächen mit den Fluggesellschaften ein wichtiges Argument bei der Airline- und Destinationsakquise. Allerdings bleibt der Dortmund Airport mit den Modifikationen weiterhin hinter den Wettbewerbsbedingungen auf dem innerdeutschen und europäischen Markt zurück. Ein Vergleich mit den anderen 21 Internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland zeigt, dass der Dortmund Airport der Flughafen mit den strengsten Restriktionen hinsichtlich der Betriebszeiten bleibt.

Lärmschutz

Die geltenden Lärmschutzzonen werden nun durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) überprüft. Es ist derzeit aber nicht davon auszugehen, dass in der Umgebung des Flughafens weitere Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen entstehen werden. Bei der Lärmaktionsplanung der Stadt Dortmund spielt der Flughafen Dortmund aufgrund der vergleichsweise geringen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen gegenüber dem Straßen- und Schienenverkehr eine untergeordnete Rolle, da die vom NRW Umweltministerium festgelegten Grenzwerte nicht erreicht werden.