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Fotografieren im Urlaub

Tipps für tolle Bilder und zu rechtlichen Hürden

Dortmund airport fotografieren im urlaub

Die Kamera – egal, ob in der Kompakt-, Spiegelreflex- oder Smartphone-Version – ist heute ein so selbstverständlicher Reisebegleiter wie die Zahnbürste. Dabei beginnt das Rennen um das schönste Urlaubsfoto oft schon im Landeanflug. Wer jetzt ein paar einfache Tipps berücksichtigt, hat beim nächsten Urlaub ab Dortmund Airport nicht nur viele, sondern auch besonders schöne Bilder im Kasten. 

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Im Urlaub schlafen Sie gern richtig aus? Dann müssen Sie mit vielen Leuten auf ihren Fotos leben. Andernfalls lohnt es sich, wichtige Sehenswürdigkeiten schon kurz vor den offiziellen Öffnungszeiten anzusteuern. Im frühen Morgenlicht ergeben sich oft faszinierende, menschenleere Ansichten und Fotooptionen. 

Neue Perspektiven

Die goldene Mitte ist nicht immer das Richtige. Versuchen Sie die Hauptattraktion ihres Fotos nicht zentral, sondern weiter an den Rändern des Bildausschnittes zu positionieren. Oder verschieben Sie den Horizont einmal ganz an den unteren oder oberen Bildrand. Dadurch zeigen sich oft interessante Größenverhältnisse und Anziehungspunkte.

Sommer, Sonne, Sonnenschein

Draußen strahlt die Sonne, doch viele Fotos im Freien werden gerade mittags gleißend hell und zeigen harte Schatten. Jetzt ist die Zeit, um sich bei einer Abkühlung in Innenräumen umzusehen. Sie sind angenehm durchleuchtet und bieten spannende Motive ohne künstliches Licht. Strandaufnahmen gelingen übrigens am besten kurz vor Sonnenuntergang. Dann ist das Licht weicher und vorteilhaft für Porträts.  

Das perfekte Selfis

Das Selbstporträt auf Armeslänge ist schon fast ein Muss unter den Urlaubsbildern. Mit dem Smartphone ist es schnell gemacht. Damit es gut gelingt, sollten Sie auf einen aufgeräumten Hintergrund achten und das Telefon am ganz leicht angewinkelten Arm knapp über Augenhöhe halten. Wer ein qualitativ hochwertiges Bild haben möchte, benutzt die rückseitige Standardkamera und schaut in die Linse. Wer mehr Kontrolle über den Bildausschnitt haben möchte, dafür aber eine geringere Qualität in Kauf nimmt, schießt das Selfie mit der Frontkamera. In beiden Fällen bietet es sich an, die Lautstärketasten zum Auslösen zu verwenden. 

Das Auge isst mit

Gutes Essen und besondere Drinks sind im Urlaub willkommene Fotomotive. Ein ansprechend arrangierter Teller mit frischem Besteck sieht aus der Vogelperspektive meist köstlich aus. Dazu einfach kurz aufstehen und die Kamera parallel über den Teller halten. Eine Detailaufnahme, die nur einen Teil vom Teller zeigt, blendet eine unordentliche Umgebung aus und macht das Bild interessanter. Getränke sollten waagerecht fotografiert werden, damit Flüssigkeiten gerade stehen. Kerzenschein ist für ein Food-Foto nur selten geeignet. Je heller das Umfeld ist, desto schmackhafter erscheinen die Speisen. 

So schön Fotofieber und eine Reihe außergewöhnlicher Bilder auch sind, so gilt es doch, einige wichtige Regeln und rechtliche Einschränkungen zu beachten. 


Persönlichkeitsrechte

Jede Person hat das Recht am eigenen Bild. Bevor der Auslöser gedrückt wird, sollte also unbedingt das Einverständnis der Abgebildeten eingeholt werden. Bei Kindern sind in jedem Fall die Eltern zu informieren. „Grundsätzlich muss man aber sagen, dass eine Einwilligung nur dann als sicher gilt, wenn sie schriftlich gegeben wird – was man im Urlaub natürlich kaum machen wird. Insofern bleibt immer eine gewisse Grauzone“, erklärt Dr.  Michael Fuß von der Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem deutschen Medien- und Urheberrecht: „Schon bei der Aufnahme des Fotos müsste man sagen, für welche Zwecke man das Foto verwenden möchte und sich nach Möglichkeit zusichern lassen, dass man das Foto genau zu diesen Zwecken – wie zum Beispiel Facebook oder Instagram – verwenden darf.“ Eine Ausnahme sind Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit oder Landschaft erscheinen, wie zum Beispiel ein Passant vor einem Denkmal. 

Panoramafreiheit

In Deutschland gilt im Rahmen des Urheberrechts die sogenannte Panoramafreiheit. Sie erlaubt es, Werke wie z. B. Gebäude, Statuen oder Graffitis, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen sind, zu fotografieren und so zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Dr. Michael Fuß betont: „Die Fotografien müssen von öffentlichen Plätzen aus aufgenommen werden, mit Mitteln, die auch ein Spaziergänger hat, d. h. nicht mit einer Leiter, einem Teleobjektiv oder gar einer Drohne.“ Bei Gebäuden bezieht sich diese Freiheit nur auf die Außen- nicht aber auf die Innenansicht. Wer in Innenräumen fotografieren möchte, muss laut Rechtsanwalt Dr. Fuß nicht nur mögliche Urheberrechte sondern vor allem auch das Hausrecht beachten. Ob das Fotografieren zum Beispiel in einem Museum gestattet oder verboten ist, erfragt man am besten beim Eigentümer bzw. Betreiber. 

In vielen europäischen Ländern gelten ähnliche gesetzliche Regelungen, allerdings mit unterschiedlichen Ausprägungen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man sich je nach Verwendung der Fotos vorab über die landesspezifischen Einzelheiten informieren. 

Veröffentlichung

Die meisten Fotomotive sind unproblematisch, solange sie nur im privaten Fotoalbum landen. Schwieriger wird es jedoch schon, wenn Fotos auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und Snapchat veröffentlicht werden sollen. „Social Media-Diensten werden durch das Posten eines Bildes meist einfache Nutzungsrechte erteilt, um überhaupt das Speichern und Veröffentlichen zu ermöglichen. Da die Nutzungsbedingungen dieser Dienste aber vereinzelt auch die Übertragung der Rechte an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung vorsehen, sollten hier nur Fotos eingestellt werden, die man unter Beachtung der Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter selbst angefertigt hat“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Fuß. 

Für die kommerzielle oder werbliche Nutzung sollte in jedem Fall eine detaillierte schriftliche Genehmigung zur Erstellung und Veröffentlichung der Bilder vorliegen.

Grundsätzlich gilt: Manche Momente bleiben besser in Erinnerung, wenn gerade kein Kamerasucher die Sicht versperrt. Wer dennoch abdrückt, bei der Rechtslage aber unsicher ist, sollte die Bilder nicht über Social Media-Kanäle und Messenger verbreiten, sondern auf dem privaten USB-Stick lassen, rät Rechtsanwalt Dr. Fuß.

Die Inhalte in diesem Artikel sind allgemeiner Art und dienen ausschließlich der Information. Sie erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar. Der Verfasser übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verfasserin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. In konkreten Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.