Sommerzeit ist Urlaubszeit. In den Ferienregionen locken dann wieder viele Andenken und exotische Dinge, die man den Daheimgebliebenen mitbringen möchte. Doch Vorsicht, nicht alles was angeboten wird, darf auch nach Deutschland eingeführt werden. Um nicht schon vor Ihrem Rückflug aufgehalten zu werden, sollten Sie ebenfalls die Ausfuhrbedingungen der Urlaubsländer beachten.
Egal ob Schmuck, Kleidung oder technische Geräte, bei der Reiseankunft sind Waren im Wert von über 430 € anzumelden. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES verbietet zum Beispiel die Einfuhr von medizinischen Präparaten, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen gewonnen werden, sowie Lederwaren. Auch der Import gefälschter Markenware ist verboten. Bei gesammelten Muscheln oder Lebensmitteln sind ebenfalls Regeln zu beachten. Damit Sie keine böse Überraschung erleben, haben wir für Sie eine Auswahl der Einfuhrverbote und Einschränkungen (Stand 2015) zusammengestellt: