Seitenanfang
Service-Bereich
Service-Menü
Hauptinhaltsbereich

Urlaubsmitbringsel: Das ist erlaubt

Was Reisende über Souvenirs wissen sollten

Dortmundairport souvenirs aus dem urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit. In den Ferienregionen locken dann wieder viele Andenken und exotische Dinge, die man den Daheimgebliebenen mitbringen möchte. Doch Vorsicht, nicht alles was angeboten wird, darf auch nach Deutschland eingeführt werden. Um nicht schon vor Ihrem Rückflug aufgehalten zu werden, sollten Sie ebenfalls die Ausfuhrbedingungen der Urlaubsländer beachten.

Egal ob Schmuck, Kleidung oder technische Geräte, bei der Reiseankunft sind Waren im Wert von über 430 € anzumelden. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES verbietet zum Beispiel die Einfuhr von medizinischen Präparaten, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen gewonnen werden, sowie Lederwaren. Auch der Import gefälschter Markenware ist verboten. Bei gesammelten Muscheln oder Lebensmitteln sind ebenfalls Regeln zu beachten. Damit Sie keine böse Überraschung erleben, haben wir für Sie eine Auswahl der Einfuhrverbote und Einschränkungen (Stand 2015) zusammengestellt:

Tabakwaren


ab einem Alter von 17 Jahren
Zigaretten 200 Stück
Zigarren 50 Stück
Alkohol und alkoholische Getränke ab einem Alter von 17 Jahren
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als
22 Volumenprozent
1 Liter
Alkohol und alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent
2 Liter
Bier 16 Liter
Medikamente
Nahrungsergänzungsmittel Eingeschränkte Mitnahme
hoch dosierte Vitaminpräparate Eingeschränkte Mitnahme
Naturheilmittel Eingeschränkte Mitnahme
gefälschte Arzneimittel verboten
Kulturgüter

archäologische Gegenstände

verboten
Lebensmittel
Kartoffeln aus einem Nicht-EU-Staat verboten
Kaviar vom Stör eine Freimenge von 125 Gramm je Person in einzelnen gekennzeichneten Behältern gewährt
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz
Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft strenge veterinärrechtliche Bestimmungen
Säuglingsnahrung und medizinische Spezialnahrung ungeöffnete Verpackung bis zu 2 kg
Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse uneingeschränkt
andere tierische Erzeugnisse z.B. Honig bis zu einem Gewicht von 2 kg
Kleidung
gefälschte Markenware verboten
Tiere und tierische Erzeugnisse
Robbenerzeugnisse verboten
Elfenbein verboten
Elefantenhaut, Elefantenhaar, etc.  verboten
Jagdtrophäen von geschützten Tieren  verboten
Exotische Felle und Pelzmäntel verboten
Sämtliche wild lebenden Katzenarten verboten
Affen, Affenfleisch, etc. verboten
Nashornprodukte verboten
Lebende oder ausgestopfte Vögel verboten
Schildkröten, -eier, erzeugnisse verboten
Krokodile, Kaimane und Schlangen  verboten
Schlangen, Schlangenleder, etc. 

verboten

Schmetterlinge lebend oder präpariert

verboten

Produkte die aus geschützten Tieren hergestellt werden verboten
Felle geschützter Tiere verboten
Pflanzen
Weinreben, Weinblätter verboten
Erde und Pflanzensubstrat verboten
Schnittblumen bis zu 50 Stück
Kakteen verboten
Warenwerte und Barmittel
Wertpapiere und Bargeld ab einem Wert von 10.000 € muss die Summe angemeldet werden
ausländische Währung  muss am Tag der Einsreise in Euro umgerechnet werden
Sammler- und Anlagemünzen tatsächlicher Wert wird zu Grunde gelegt, nicht der Nennwert auf der Münze

Stand 2015, Angaben ohne Gewähr


Wenn Sie auch von unterwegs auf Nummer sicher gehen möchten, bietet das Bundesministerium die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" an.