Mit der am 23. Mai übergebenen Genehmigung ermöglicht die Bezirksregierung Münster dem Dortmund Airport erweiterte Betriebszeiten. Ab sofort dürfen planmäßige Landungen bis 23:00 Uhr und planmäßige Starts bis 22:30 Uhr durchgeführt werden. In Ausnahmefällen sind verspätete Landungen bis 23:30 Uhr und verspätete Starts bis 23:00 Uhr möglich.
„Die Fluggesellschaften sind damit in der Lage, ihre Flugzeuge am Standort Dortmund effizienter einzusetzen. Die kompletten Effekte sind wegen des langen Planungsvorlaufs bei den Fluggesellschaften allerdings kaum vor dem Winterflugplan 2015/16 zu erwarten. Dennoch trägt die Betriebszeitenerweiterung zur Sicherung der Arbeitsplätze am Airport bei und ist eine Voraussetzung zur weiteren Verbesserung des Betriebsergebnisses“, begrüßte Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager die Genehmigung. Sie werde mit ihren Auflagen in den nächsten Tagen detailliert geprüft und bewertet.
Nach der jetzt folgenden Anpassung der Verordnung über den Lärmschutzbereich des Verkehrsflughafens Dortmund (Fluglärmschutzverordnung Dortmund) durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) soll mit den Bezirksregierungen in Münster und Arnsberg ein Programm zur Umsetzung der festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet werden. Insgesamt werden für diese Maßnahmen rund 5 Millionen Euro veranschlagt.
Mit der Genehmigung ist ein langwieriger und umfangreicher Beteiligungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen. Bereits Ende 2010 hatten der Rat der Stadt Dortmund und der Aufsichtsrat den Flughafen aufgefordert, einen Antrag auf Betriebszeitenerweiterung zu stellen. „Vor allem unseren Unterstützern, die dem Airport bei diesem Anliegen zur Seite gestanden und sich auch gegen Kritik für eine Betriebszeitenverlängerung stark gemacht haben, gebührt unser Dank“, so Mager.