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Info zur Hauptreisezeit: Welche Flüssigkeiten dürfen ins Handgepäck?

Fluessigkeiten

Jedes Jahr werden an den Kontrollstellen des Dortmund Airport mehrere Tonnen nicht erlaubter Flüssigkeiten und Gegenstände einbehalten. Obwohl ein Großteil davon an das Christliche Jugenddorf gespendet wird, mussten alleine im Jahr 2013 Gegenstände mit einem Gewicht von 3.300 kg entsorgt werden.
Wir möchten die Personen- und Handgepäckkontrolle für Sie so angenehm wie möglich gestalten und die Menge an einbehaltenen Gegenständen reduzieren. Damit Sie nichts einpacken, was Sie nicht mitnehmen dürfen, finden Sie hier einen Überblick über die aktuellen Sicherheitsbestimmungen für das Handgebäck:

Auf allen Flügen, die in der EU, Norwegen, Island und der Schweiz starten (auch auf Inlandsflügen), dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

  • Alle Behältnisse bis maximal 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein. 
  • Pro Fluggast darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. 
  • Der Beutel muss vollständig verschlossen sein.

Zu den Flüssigkeiten zählen auch Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern. Dazu gehören u.a. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung.

Pfandflaschen können Passagiere vor der Kontrolle in bereitgestellten Boxen spenden. Der Pfanderlös kommt halbjährlich wechselnden Hilfsorganisationen zugute.