Mit der heute erteilten Bestätigung gelten am Dortmund Airport weiterhin folgende Betriebszeiten:
- Planmäßige Starts von 06:00 bis 22:00 Uhr; verspätete Starts bis 22:30 Uhr
- Planmäßige Landungen von 06:00 bis 22:00 Uhr (+ durchschnittlich 4 planmäßige Landungen pro Tag bis 23:00 Uhr); verspätete Landungen bis 23:30 Uhr
- Monatlich sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt (weitere bedürfen der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht).
Flughafengeschäftsführer Ludger van Bebber äußert sich erleichtert über das Urteil: „Die verlängerten Betriebszeiten stellen für uns einen bedeutenden Gewinn im Wettbewerb mit anderen deutschen und europäischen Flughäfen dar und steigern zudem die Leistungsfähigkeit des Airports. Sowohl im Rahmen der möglichst effizienten Umlaufplanung der Airlines als auch bei unvorhersehbaren Umständen oder Verspätungen bieten uns diese Betriebszeiten das notwendige Maß an Flexibilität. Umso mehr freut es uns, dass die Klage abgewiesen wurde und wir hoffen, dass das Verfahren nun zu einem finalen Ende gekommen ist.“
Die Fluggesellschaften integrieren die Tagesrandstunden nach 22:00 Uhr in die Umlaufplanung ihrer Luftfahrzeuge, um beispielsweise notwendige Rückflüge zu Heimatflughäfen verlässlich abwickeln zu können. Bereits 2021 hatte das OVG den Bedarf für die zusätzlichen Bewegungen während der Tagesrandstunden zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens festgestellt, jedoch Mängel in der Lärmschutzabwägung beanstandet. Mit der zweiten Ergänzungsgenehmigung wurden diese Mängel nun beseitigt.