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Fluggastrechte

Die Europäische Union hat zur Gewährleistung einer fairen Behandlung von Flugreisenden eine Reihe von Rechtsvorschriften erlassen. Diese Fluggastrechte gelten auf Linien- und Charterflügen im Inlands- und im internationalen Verkehr, und zwar sowohl für Fluggesellschaften mit vollem Bordservice als auch für Billigfluggesellschaften. (gültig seit 17.02.2005)

Das Wichtigste in Kürze

Nichtbeförderung
Kann Ihr Flieger Sie wegen Überbuchung nicht mitnehmen, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
- 250 € bei Flügen unter 1.500 km
- 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU

Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.

 
Annullierung
Streicht die Fluggesellschaft Ihren Flug, ohne Sie rechtzeitig darüber zu informieren, können Sie wählen zwischen
1. Erstattung des Ticketpreises und
2. Anderweitiger Beförderung zum Zielort.

Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen die gleiche Höhe an Entschädigung gewähren wie für Nichtbeförderung. Die Entschädigungen müssen innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.

 
Verspätungen
Ab 2 Stunden Verspätung oder mehr muss die Airline Ihnen Mahlzeiten und Getränke anbieten und die Möglichkeit zum Telefonieren geben – im Notfall besorgt sie Ihnen sogar ein Hotelzimmer.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.

Voraussetzung: Sie haben rechtzeitig eingecheckt, Sie starten in der EU oder landen zumindest in der Europäischen Union mit einer EU-Fluggesellschaft.


Gepäck
Wurde Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt, traf verspätet ein oder ging sogar verloren, können Sie weltweit bis zu 1.000 SZR* einfordern. Dafür gilt eine Frist von 7 Tagen bei eingechecktem Gepäck. Bei verspätetem Gepäck haben Sie bis zu 21 Tagen Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

 
Pauschalreisen
Wenn Ihr Flug Bestandteil einer Pauschalreise war, können sie zusätzlich zu den o.g. Rechten Schadensersatzforderungen an Ihren Reiseveranstalter richten. Dieser ist dazu verpflichtet, Ihnen kostenlose Hilfe anzubieten und Ersatzleistungen zur Verfügung zu stellen.

 
Was ist zu tun, um meine Rechte einzufordern?
Setzen Sie sich unverzüglich mit der gebuchten Fluggesellschaft in Verbindung. Fordern Sie diese auf, sich der Sache anzunehmen. Beratung erhalten Sie auch unter Telefon 00 800 6789 10 11 (EuropeDirect Freephone) oder per E-Mail an mail@europe-direct.cec.eu.int.

* „SZR" ist ein Sonderziehungsrecht, das einen virtuellen Währungskorb der frei verwendbaren Währungen der Mitglieder des Internationalen Währungsfonds repräsentiert. Mehr Infos finden Sie auf den Internetseiten des International Monetary Fund, kurz IMF. www.imf.org

Weitere ausführliche Informationen zu den Fluggastrechten finden Sie unter folgenden Links:

www.lba.de (Luftfahrt-Bundesamt)
www.ec.europa.eu (Europäische Kommission)
Die wichtigsten Fluggastrechte (Europäische Kommission)

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