Newsarchiv

24.03.2010 Der Zoll informiert: Bargeldkontrollen

Wenn Sie mit Barmitteln im Wert von 10 000 Euro oder mehr (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen Sie diesen Betrag beim Zoll anmelden.

Warum besteht diese Verpflichtung?
Die Verpflichtung, Barmittel bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU anzumelden, ist Bestandteil der Gemeinschaftsstrategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Was geschieht, wenn ich meine Barmittel nicht anmelde?
In diesem Fall können Ihre Barmittel zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. In den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften sind die entsprechenden Strafen für eine nicht oder falsch erfolgte Anmeldung von Barmitteln festgelegt. Wenn es sich dabei um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handelt, drohen unter Umständen Gefängnisstrafen.
http://ec.europa.eu/cash_controls